Beschreibung
Mein Fachbetrieb verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich Innenausbau und Möbelbau. Der Tätigkeitsgebiet beinhaltet den Möbel- und Trockenbau, das Verlegen von Laminat und Parkettböden(schwimmend), sowie die Montage von Fenstern und Türen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Anfertigung von maßgeschneiderten Inneneinrichtungen, wie zum Beispiel Schrank- und Regalwände, Empfangs- und Verkaufsbereiche sowie Schreib- und Arbeitsflächen. Speziell für Ihre Berufsgruppe biete ich auch den Bau von Röntgenbereichen an.








Kontakt: 015229897898, Innenausbau-hucks@arcor.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do 7 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7 Uhr bis 12 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für in Zukunft mit uns zu treffende Vereinbarungen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
2. Umfang der Lieferung und Preise
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Konstruktionsänderungen sowie Änderungen der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor. Nebenabreden, mündliche Zusagen und spätere Änderungen des Vertrages werden nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Für unsere Preisberechnung sind die am Tage des Auftragseingangs geltenden Preise maßgebend. Preise können sich noch ändern durch Erhöhung vom Lieferanten Die Preise verstehen sich für Lieferung einschließlich Verpackung unfrei Haus BRD.
Gemäß Bestellung gelieferte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Die Lieferfrist tritt erst von dem Zeitpunkt an in Kraft, zu dem volle Übereinstimmung über den erteilten Auftrag hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten besteht; die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
3.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung bei uns oder im Betrieb eines unserer Vorlieferanten oder auf den Eintritt anderer nicht von uns vorherzusehender Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. In diesen Fällen ist der Besteller weder zum Rücktritt vom Lieferungsvertrag noch zu irgendwelchen Ersatzansprüchen berechtigt. Die Bestellte Ware geht automatisch im Besitz nach dem wir die Ware bestehlt haben und ist von Rücktritt ausgeschlossen.
3.3 Wird durch Behinderungen vorgenannter Art die Auftragsdurchführung für uns unangemessen erschwert, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag für noch nicht ausgeführte Auftragsteile berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.4 Im Fall von uns verschuldeten Verzugs ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Danach kann der Besteller den Rücktritt erklären.
4. Gefahrenübergang und Versand
Sobald die gekaufte Ware unser Lager verlassen hat oder an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit unseren Fahrzeugen durchgeführt wird bzw. wenn Terminverschiebungen durch Verhalten des Spediteurs bedingt sind, sofern wir bei dessen Auswahl und Beauftragung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben. Reparatur- und Ersatzteillieferungen erfolgen unfrei.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen/Rechnung sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 3 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu bezahlen.
5.3 Ist der Besteller in Zahlungsverzug, berechnen wir Zinsen in Höhe des banküblichen Satzes für Kontokorrentkredite – mindestens 5%.
5.4 Befindet sich der Besteller in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen, auch aus anderen Rechtsgeschäften, zurückzuhalten und hierfür Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie etwa dem Besteller eingeräumte Sondervorteile zu widerrufen.
5.5 Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Mängelrügen tatsächlicher und vorausgesehener Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
6. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Duisburg. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt diese Gerichtsvereinbarung nur für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der BRD hat.